im Sommer 1970 wurde ich vom VVB Wasserwirtschaft Dresden fristlos entlassen. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Besitz des Personalausweises und des Wehrpasses der DDR. Beide Dokumente hatte ich an den Minister des Innern der DDR, Dickel, mit dem Statement “[...] die Staatsbürgerschaft der DDR ist mir zum Ekel geworden.....” geschickt.
Seit 1968 hatte ich vergeblich Ausreiseanträge gestellt. Argumentierte ich bis dahin noch mit Argumenten und Hinweisen auf die DDR-Verfassung und internationale Verträge, so änderte ich meine Ausdrucksform. Doch auch diese drastische Ausdrucksform blieb wirkungslos. Dieser DDR Staat hatte kein Selbstbewusstsein oder Ehrgefühl.
Alle Ablehnungen waren 3-zeiler, stupide formuliert, leere Worthülsen - eben auf dem Niveau der SED und ihrer Institutionen.
Im August 1971 schreib ich dann an den Generalstaatsanwalt der DDR, Dr.Josef Streit, [...] “Am heutigen Tage, den 29.8.1970, habe ich den Entschluß gefaßt bzw. sah ich mich zu dieser Entschlußfassung gezwungen, die DDR nächstens illegal zu verlassen, da ich mich mit der Rolle eines Menschen zweiter Klasse niemals (!) abfinden werde und vorerst nur so eine Möglichkeit sehe, mir [...] eine Existenz in einer Gesellschaftsform aufzubauen, wo ich gleichberechtigtes Mitglied bin und nicht [...] permanent diskriminiert werde.” Das alles als ein Satz, um die Zusammenhänge zu verdeutlichen. Nein, es passierte nichts.
Im Frühjahr 1971 wurde die Situation für mich gefährlich. Die Gefahr kam von einer Seite, an die ich bisher nicht gedacht hatte. Gegen meine fristlose Entlassung beim VVB WAB Dresden hatte durch alle Instanzen geklagt und in der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Dresden (AZ:....) fragte gleich zu Beginn der die Verhandlung führende Richter, Müller, “Herr Knoblauch, wovon bestreiten Sie eigentlich Ihren Lebensunterhalt?” Ich antwortete darauf: “Herr Richter, dies ist nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung!”. Darauf entgegnete er, dass er seine Frage zurückziehe, wolle mich aber darauf aufmerksam machen, es könne der Eindruck asozialer Lebensweise entstehen.
Dies war ein unüberhörbares Warnsignal. Unter einem solchen Tatbestand konnte man DDR-Bürger leicht durch so genannter Arbeitserziehung aus der Öffentlichkeit verschwinden lassen. Man kann es auch anders formulieren: Wer einen Ausreiseantrag stellt, ist doch nicht normal.
Damit waren die Weichen für die Flucht gestellt - es war keine Alternative in Sicht.
Bereits nach einer Woche Haft (Juni 1966) in der Stasi-Untersuchungsbehörde Dresden, Bautzner Landstrasse, hatte ich angefangen, alle Möglichkeiten einer Flucht im Kopf minutiös durchzuspielen: über die Ostsee, durch den Harz, über ........ alles was denkbar war, wurde durchgezogen.
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